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Historisches: Tabakmonopol 1736
Jan Hauck
Die Aufhebung des kaiserlichen Tabakmonopols in den böhmischen Landen im Jahre 1736
Anlässlich der Ausdehnung des Tabakmonopols auf die ungarischen Länder im Jahre 1850 verfasste Dr. Ludwig Delsner einen Artikel, den ich hier im folgenden zusammen fassen möchte. Er beschreibt zu Beginn die allgemeine Meinung, daß Handelsmonopole zwar steuerlich sehr erträglich für den Kaiser seien, aber wirtschaftlich im Grunde überholt. Der Zollverein sei ein moderneres Konzept. Aus diesem Grund berichtet der Verfasser nun über den 120 Jahre zurückliegenden Erfolg bei der Aufhebung des Tabakmonopols in Böhmen, wobei darunter Böhmen, Schlesien und Mähren zu verstehen ist.
In den dreißiger Jahren des 18. Jahrhunderts war Rauch- und Schnupftabak ungeheuer verbreitet in Schlesien, der Heimat Delsners, und zwar schon bei zwölfjährigen. In den kleinen Gärten und auf den sehr kleinen Äckern wurde platzsparenderweise mehr Tabak als Getreide angebaut, um die Familie finanziell zu stützen. Erstmals wurde das Monopol 1702 beschlossen. Das bedeutete, wer Tabak anbauen wollte, mußte beim Kaiser die Erlaubnis einholen, und wer es sich leisten konnte, wurde Monopolpächter.
Im Jahre 1736 tritt Diego d'Aguilar auf den Plan, ein spanischer Jude, der zuerst Inquisitor war, aber Madrid verlassen hatte, nachdem er seine eigene Schwester aus Glaubensgründen zum Tode verurteilt hatte. Er zog nach Wien, wo er Tabakpächter wurde. Dazu gehörte, daß in seinen Händen die gesammte Tabakindustrie des Landes lag, und die Bauern in seine Fabriken ihre Erträge liefern mussten während er als Auslieferer an die Händler und Konsumenten fungierte. Die Fabrikgebäude und Produktionsstätten waren natürlich staatliches Eigentum und als solche gepachtet. Über die weiteren Vertragsinhalte eines solchen Pächters soll hier nicht weiter referiert werden. Letztendlich hatten die Bauern unter der Pacht ziemlich zu leiden. Lange wurde darum gekämpft, das Monopol abzuschaffen. Zu Hilfe kam indirekt eine verherrende Überschwemmung im Juni und Juli 1736, der Hungersnot folgte und Furcht vor der Pest. Umso schwerer war es nun, die kaiserlichen Geldforderungen zu erfüllen. Deshalb rückte nun die Forderung nach freiem Handel und Anbau erneut auf den Plan und schien ernsthaft diskutiert werden zu müssen. Besonders das Leiden unter dem Monopol war nicht mehr zu verdrängen, nachdem Auswandern der Bauern noch das geringste Übel war, Frondienste, Armut, Strafen etc. bei Nichtleistung der Mindestdienste die größeren.
Durch die Überschwemmung waren die Zustände in Schlesien natürlich Tagesordnung, und kein Zeitpunkt günstiger als dieser, die Forderung nach Abschaffung des Monopols vorzubringen. Die Verhandlungen gingen voran und dauerten bis in den Herbst. Unter anderem wollte die Breslauische Kaufmannschaft ein eigenes Monopol etablieren, was natürlich abgelehnt wurde. Es lief nun auf eine Ablösesumme hinaus, die aufzubringen war, um den Hof zu entschädigen und den freien Handel zuzulassen. Speziell d'Aguilar hatte es in der Hand, der seinen Vertrag hatte und seinem eigenen Rücktritt aus demselben nicht zustimmen musste, sondern noch volle vier Jahre Pächter sein durfte, bevor das Monopol abgeschafft werden konnte. Umfangreiche Verhandlungen mit d'Aguilar waren nötig, Zugeständnisse an den Pächter und den Kaiser mussten gemacht werden, die Ablösesumme erhöht und dergleichen mehr. Der volle Vertragsinhalt ist überliefert. Die Einzelheiten der weiteren Verhandlungen wollen wir hier abkürzen. Die Tabaksteuer wurde zur Unterstützung der Konsumkraft der Bauern verringert, damit sich alles etwas erholen sollte. Jeder, der Tabak verkaufen oder fabrizieren wollte, tat dies in Lizenz. Aufschläge und Steuern entfielen in geringer Weise eher auf ausländischen als inländischen Tabak. Am längeren Hebel saß hierbei der Kaiser, der sich aber durchaus kooperativ zeigte. Auch die Schlesier waren nicht auf gewaltsame Revolution aus, so daß die Sache friedlich ablief. Zügig wurden Entscheidungen getroffen, Versammlungen abgehalten, meist im Tagesrhythmus. Ende November waren die Modalitäten weitgehend geklärt und die kaiserliche Erlaubnis zur "Reluition" erteilt, unter dem Punkt selbstverständlich, daß der kaiserliche Schatz dadurch nicht verringert wurde. Das Zünglein an der Waage stellte d'Aguilar hauptsächlich deshalb dar, weil er den Verwaltungswechsel für den 1.Januar 1737 verlangte, und so schnelle Entscheidungen nötig wurden. Genaue Einzelheiten aus dem vierzigseitigen Artikel Delsners will ich auch hier ausklammern, die sich mit Preisen, Personen und politischen Dingen befassen. Der letztendliche Vertragsabschluss zwischen allen Beteiligten kam am 20. Januar 1737 zustande, galt aber rückwirkend zum 1. Januar, und das Tabakmonopol für Schlesien war abgeschafft. Böhmen und Mähren zogen mit. Natürlich ließ sich nun nicht gleich alles so golden an, wie es geklungen hatte. Die Ablösesumme wollte erst einmal aufgebracht werden. Unter anderem war es plötzlich strittig, zu welchem Landesteil verschiedene Distrikte gehörten, und wohin deren Anteil an der Summe zu gehen hatte. Wenn z.B. entschieden wurde, daß die Stadt Hotzenplotz in Mähren liege, bräuchte Schlesien durch den Verlust der Stadt länger, die Ablösesumme aufzubringen, während Hotzenplotz seine Wirtschaft den Mähren zur Verfügung stellte. Derartige Streitigkeiten mussten ebenfalls erst aus der Welt. Das wurde aber geschafft, so daß die Aufhebung des Tabakmonopols in diesem Fall ein voller Erfolg wurde.
Quelle: Delsner, Ludwig, Die Aufhebung des kaiserlichen Tabakmonopols in den böhmischen Landen im Jahre 1736, aus: Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Dr. Richard Roepell (Hg.), Zweiter Band - Erstes Heft, Breslau 1858
(13.02.2004)