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Pfeifentabak Tabakzusatzstoffe

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Pfeifentabak: Zusatzstoffe in deutschem Pfeifentabak

Heiner F. A. Harder

Im Zusammenhang mit der Cumarin-Geschichte in OGS und MacBarens-Tabaken sowie der Erfahrung, dass bestimmte Tabake auf Teufelkommraus nicht "trocken" werden, habe ich mir mal die Tabakverordnung daraufhin angesehen, was in den hier im Handel befindlichen Tabaken so alles vorhanden sein darf. Nun ist man ja von der Lebensmittelseite her ziemlich sonderbare Sachen gewöhnt; um so erstaunter war ich, dass ich in der Liste der zugelassenen Stoffe (TabVO Anlage 1) keine Stoffe zu finden sind, bei denen mir als chemisch etwas vorgebildeten Menschen besonders mulmig werden würde. OK, alles wird verbrannt und was dort in der Glut so alles geschieht... Fieser und Fieser (nein, das ist keine Wertung, sondern der Name eines Lehrbuchs der organischen Chemie :-)).

Ich habe hier mal die Einträge der Anlage 1 der TabVO zusammengestellt, die sich möglicherweise auf Pfeifentabak beziehen können. Wer's komplett nachlesen möchte: siehe hier

  1. Allgemein zugelassen sind:
    Aromen, die den Anforderungen der Aromenverordnung entsprechen; Früchte, getrocknete Früchte, Fruchtpülpe und Fruchtsirup; Gewürze, soweit nicht in Anlage 2 (Verbotene Geruchs- und Geschmackstoffe, siehe unten) aufgeführt;
    Süßholz, Lakritze, Kaffee, Tee und teeähnliche Erzeugnisse, Spirituosen, Wein und Likörwein, Honig, Ahornsirup, Zuckerarten im Sinne der Zuckerartenverordnung und andere zur menschlichen Ernährung geeignete Zuckerarten, auch karamelisiert, Dextrine, Melasse, Stärke, mit Säure behandelte, dünnkochende Stärke, oxidativ abgebaute Stärke, Phosphatstärke, vorstehende Stärken auch in Form der Quellstärke, Kochsalz, Trinkwasser;
    als Lösungsmittel für Essenzen 1,3-Butylenglykol.
  2. Feuchthaltemittel:
    Glycerin, hydrierter Glucosesirup, 1,3-Butylenglykol, 1,2-Propylenglykol, Triäthylenglykol, Orthopropansäure, Glycerin- und Phosphorsäure und deren Natrium-, Kalium- und Magnesiumverbindungen (bis max 5% in der Trockenmasse).
  3. Klebe-, Haft- und Verdickungsmittel für Zigarren, Strangtabak einschließlich schwarzer Rolltabak, Tabakfolien und Kunstumblatt sowie als Leim für Naht, Filterumhüllungen Mundstücke und Filter-(Mundstücks-)belag für Zigaretten:
    Gelatine, Schellack, Collodium, Celluloseacetat, Äthylcellulose (auch hydroxäthyliert), Methylcellulose (auch hydroxäthyliert oder carboxmethyliert), Carboxymethylcellulose und ihre Natrium-, Kalium-, Calcium- und Magnesiumverbindungen (auch methyliert), Carboxymethylstärke, Gummi arabicum, Agar-Agar, Alginsäure; Natrium-, Kalium- und Calciumalginat, Traganth, Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl; Mischungen aus wäßrigen Dispersionen aus Polyvinylacetat oder aus Copolymeren des Vinylacetats mit Vinylestern von längerkettigen aliphatischen gesättigten Carbonsäuren der Kettenlänge bis C18 oder mit Äthylen; wäßrigen Lösungen von Polyvinylalkohol; diesen Mischungen dürfen Glycerinacetate zugesetzt werden.
  4. Weißbrand- und Flottbrandmittel:
    Aluminiumhydroxid, Aluminiumsulfat, Aluminiumoxid, Magnesiumoxid, Talcum, Titandioxid, Natrium-, Kalium-, Calcium- und Magnesiumverbindungen der Kohlensäure, Ameisensäure, Essigsäure, Äpfelsäure, Citronensäure, Weinsäure, Milchsäure und Salpetersäure.
  5. Konservierungsstoffe:
    Sorbinsäure und deren Natrium-, Kalium- und Calciumsalze bis zu 2 Gramm in einem Kilogramm des Erzeugnisses; Benzoesäure und Natriumbenzoat bis zu 5 Gramm in einem Kilogramm des Erzeugnisses; p-Hydroxybenzoesäure-Äthylester, p-Hydroxybenzoesäure-Propylester und deren Natriumverbindungen bis zu 5 Gramm in einem Kilogramm des Erzeugnisses.
  6. Farbstoffe für Klebe-, Haft- und Verdickungsmittel von Zigarren und Rauchtabak:
    Zuckerkulör;(für Kautabak und schwarzen Rolltabak:) Eisen(III)-Sulfat, Tannin, Eisenoxid, Carbo medicinalis vegetabilis, Indigotin I.

Nun zu Anhang 2:

Verbotene Geruchs- und Geschmacksstoffe

Wenn etwas explizit verboten wird, muss es wohl einen Grund dafür geben; sprich: es gehörte früher mal zu den 'üblichen' Zusatzstoffen ;-)

Agarizinsäure, Birkenteeröl, Bittermandelöl mit einem Gehalt an freier oder gebundener Blausäure, Sassafrasöl, Wacholderöl, Campheröl, Campher, Cumarin, Safrol, Thujon.

Geruchs- und Geschmacksstoffe, hergestellt aus Bittersüßstengeln, Campherholz, Engelsüßwurzelstock, Poleyminze, Quassiaholz, Quillaiarinde, Rainfarnkraut, Rautenkraut, Sassafrasholz, Sassafrasblättern und Sassafrasrinde, Steinklee, Tonkabohnen, Vanillewurzelkraut und last but not least: Waldmeister.

Nun wisst ihr, warum die Aromatenfreunde noch lange auf ihren Bittermandel-Flake oder die Waldmeister-Mixture werden warten müssen ;-)

(14.06.2002)

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