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Zubehör: Der Zündholzkönig und sein Monopol
Uwe Hesse:
Anfragen an den Autor bitte an hesseuwe@bbi-halle.de
In der Zeit von 1929 bis 1983 bestand in Deutschland ein Zündholzmonopol.
Initiator dieses Monopols war der schwedische Industrielle und Finanzier Ivar Kreuger (1880-1932) der 1908 mit einem Bauunternehmen seine Geschäftskarriere begonnen hatte. Im Jahre 1913 strukturierte er seine Firma in ein Finanz- und Streichholzimperium Svenska Tändsticks AB (STAB) um. Diese Firma ist seit 1917 international unter der Bezeichnung Swedish Match Company bekannt. Bis 1931 hielt der "Zündholzkönig" Kreuger über mehrere Holdinggesellschaften mit etwa 150 Firmen in 33 Ländern eine Monopolstellung auf dem internationalen Zündholzmarkt. Auf dem Höhepunkt kontrollierte die Firma 60 % der Weltproduktion für Zündhölzer. Im Zuge der Weltwirtschaftskrise und aufgrund der übereilten Expansionspolitik kam die Firma in finanzielle Schwierigkeiten und Kreuger verstrickte sich in betrügerische Spekulationsgeschäfte. Im Jahre 1932 beging er in Paris vermutlich Selbstmord. Heute ist die Swedish Match Company ein abgespaltener Teil des früheren Mischkonzern mit Schwerpunkten im Zigarren- und Tabakhandel und immer noch Weltmarktführer bei den namensgebenden Zündhölzern.
Die aggressiven Expansionsmethoden Kreugers waren stets dieselben: Zuerst schwächte er mit Dumpingpreisen die nationalen Hersteller, dann übernahm er sie bis er den Markt beherrschte. Als Krönung seines Monopols wandte er sich dann an die jeweilige Regierung und verhandelte um die Gewährung des gesetzlichen oder vertraglichen Zündholzmonopols als Gegenleistung für langfristige günstige Kredite an den Staat. So geschah dies auch in der Weimarer Republik als Kreuger 1929 über Beteiligungen etwa 65 % des deutschen Zündholzmarktes kontrollierte. Die Staatskassen der Republik waren durch Reparationszahlungen und durch die Weltwirtschaftskrise stark geschwächt, so dass Kreugers Angebot eines Kredites über $ 125 Mio. als Gegenleistung für das Zündholzmonopol der Regierung gerade recht kam. Am 29.01.1930 wurde das "Zündwarenmonopolgesetz" durch den Reichstag verabschiedet und fortan waren nur noch Streichhölzer von der "Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft" erhältlich. Die deutschen Hersteller bekamen Produktionskontingente zugeteilt, Firmenneugründungen und Exporte waren verboten. Die Reichsanleihe lief vereinbarungsgemäß über 53 Jahre und da sich die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches verstand, wurde das Zündholzmonopol erst zum 15.01.1983 (!) aufgehoben.
Das Branntweinmonopol als letztes Finanzmonopol besteht aber weiterhin...
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